Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die gegenwärtige CORONA/COVID-19 Pandemie wurden Deutschland - und europaweit erhebliche Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Zu nennen sind hier Kontaktsperren, Zugangsbeschränkungen und Ausgangssperren sowie die Schließung von Grenzen.
Erste Vorlieferanten haben bereits die Produktion eingestellt, Lieferungen aus bzw. in mehrere europäische Länder sind nicht mehr möglich.
Hinzu kommen personelle Engpässe aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen und Schließungen von öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass unser Geschäftsbetrieb auch von diesen Maßnahmen betroffen ist, jedoch derzeit noch ohne nennenswerte Beeinträchtigungen läuft. Die Ausbreitung der CORONA/COVID-19 Pandemie entwickelt sich nach wie vor hochdynamisch, so dass es trotz aller unserer Bemühungen um reguläre und reibungslose Lieferungen jederzeit zu weiteren, von uns nicht kontrollierbaren Einschränkungen kommen kann.
Insoweit ist es uns zunächst wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir uns in engem Austausch mit unseren Vorlieferanten befinden, um rechtzeitig auf Störungen in der Lieferkette reagieren zu können. Desgleichen werden wir Sie umgehend informieren, falls es im Rahmen der mit Ihnen geschlossenen Verträge zu Beeinträchtigungen kommen sollte. Etwaige dadurch verursachte Engpässe möchten wir mit Ihnen vertrauensvoll besprechen, um auf diese Weise für beide Seiten vertretbare Lösungen zu finden. Gleichwohl dürfen wir an dieser Stelle hervorheben, dass es sich bei der CORONA/COVID-19 Pandemie für uns um ein von außen kommendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abzuwenden des Ereignis handelt, das im Einzelfall als höhere Gewalt angesehen werden kann und für das wir keine Haftung übernehmen können. Dies gilt insbesondere, soweit es infolge der o.g. Maßnahmen zu Einschränkungen unseres Geschäftsbetriebes (insbesondere unserer Produktion /Lieferzeiten / Lagerlogistik) kommt, weil nicht ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen oder weil Vorlieferanten und Dienstleister nicht mehr zur Vertragserfüllung in der Lage sind. Weiterhin kann es im Einzelfall erforderlich werden, bestehende Verträge unter dem Gesichtspunkt der sog. „Störung der Geschäftsgrundlage“ anzupassen, wenn sich infolge der CORONA/COVID-19 Pandemie und den dazu angeordneten Maßnahmen die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend geändert haben und die entsprechenden Verträge in Kenntnis dieser Umstände nicht abgeschlossen worden wären. Insoweit ist insbesondere anerkannt, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage auch dann vorliegen kann, wenn sich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung extrem ungünstig entwickelt, z.B. weil zwar Ersatzmaterial bzw. Ersatzpersonal gefunden werden könnte, dies aber der gesamten Kalkulation die Grundlage entzieht und daher unzumutbar ist (sog. „wirtschaftliche Unmöglichkeit“).Zudem muss stets die vertragliche Risikosphäre betrachtet werden –so dass der Lieferant bei Vorliegen einer Störung der
Geschäftsgrundlage i.d.R. nicht für etwaige Vertragsstrafen haftet, zu deren Zahlung sich sein Kunde gegenüber Dritten verpflichtet hat.
Selbstverständlich versuchen wir derzeit alles in unserer Macht stehende zu tun, um unseren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und lieferfähig zu bleiben.
Wir dürfen nochmals betonen, dass uns eine kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit gerade in der gegenwärtigen Krise besonders am Herzen liegt und wir trotz zunehmender Einschränkungen unseres Geschäftsbetriebes alle Anstrengungen unternehmen, um Ihre Versorgung sicher zu stellen. Wenn es dennoch im Einzelfall zu Beeinträchtigungen unserer Lieferungen kommen sollte, werden wir Sie darüber umgehend informieren –wobei wir darauf vertrauen, dass im Hinblick auf die für uns alle schwierige Situation eine angemessene und einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Wir wünschen Ihnen alles Gute –und bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schmidt